ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht-/ Kasko-Schäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahmen zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

2. Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an Express Gutachter, Heidestr. 28, 65326 Aarbergen sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Konto zu leisten sind.

3. Sachverständigen-Honorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten (Netto), ggf. zzgl. einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert (Brutto) des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Das Sachverständigenhonorar für Gutachten zur Beweissicherung berechnet sich nach dem Zeitaufwand. Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach JVEG abgerechnet. Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.

4. Stornierungen

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragserstellung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

5. Gutachtenerstellung

Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, das Gutachten per E-Mail zugesandt. Das Gutachten wird ebenfalls mit Rechnung und Abtretung an den zuständigen Haftpflichtversicherer versandt.

6. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens ausgedruckt oder per e-mail an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte ist schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen.

7. Abtretung

Aus Anlass des als Anlage beschriebenen Auftrags.- / Schadensformulars beauftrage ich Express Gutachter, ein Gutachten zur Schadenhöhe zu erstellen. Das Sachverständigenbüro berechnet sein Honorar in Anlehnung an die Schadenhöhe gemäß Honorartabelle des Sachverständigenbüros zzgl. erforderlicher Nebenkosten.

Ich trete hiermit meinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten in Höhe des Bruttoendbetrages der Rechnung des beauftragten Sachverständigenbüros – bzw. Nettoendbetrages bei Vorsteuerabzugsberechtigung – unwiderruflich erstrangig erfüllungshalber gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des unfallbeteiligten Fahrzeuges an Express Gutachter ab.

Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Sachverständigenkosten unmittelbar an das von mir beauftragte Sachverständigenbüro zu zahlen.

Express Gutachter ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und den erfüllungshalber abgetretenen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen Namen geltend zu machen. Durch diese Abtretung werden die Ansprüche von Express Gutachter aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Express Gutachter kann die Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet. Eine Inanspruchnahme meinerseits erfolgt nur Zug um Zug gegen Rückabtretung der noch offenen Forderung.

8. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

9. Einwilligung Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt hiermit seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Erstellung des beauftragten Schadengutachtens an die von ihm beauftragte Reparaturwerkstatt und die von ihm beauftragte Anwaltskanzlei, sowie an die regulierungspflichtige Versicherung zum Zwecke der Schadenregulierung weitergeleitet werden. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber Express Gutachter widerrufen.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bad Schwalbach.

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Express Gutachter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist