Unfallgutachten bei einem Autounfall
unverzichtbar zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche
In Deutschland passieren jährlich fast 2 Millionen Verkehrsunfälle. Sind Sie in einen Unfall verwickelt, ist es wichtig zu wissen auf was man achten sollte, damit der Unfall reibungslos abgewickelt wird. Das Unfallgutachten bei einem Autounfall ist die Basis für eine exakte Schadensfeststellung und Abwicklung. Als Geschädigter ist das Gutachten unverzichtbar, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Unfallgutachten und dessen Ergebnisse
Im Unfallgutachten bei Autounfall wir die Schadenhöhe exakt angegeben. Weiterhin wird der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges, sowie unter Umständen der Restwert ermittelt.
Es sind drei übliche Ergebnisse eines KFZ Gutachtens zu unterscheiden:
1. Reparaturfall
Sind die Reparaturkosten geringer als der Wiederbeschaffungswert, liegt ein klassischer Reparaturfall vor. Für Ihr Fahrzeug wird Reparaturfreigabe erteilt.
2. Wirtschaftlicher Totalschaden
Sind die Reparaturkosten höher, als der Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Sie bekommen den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges ersetzt.
3. Opfergrenze- 130% Regel
Legen Sie besonderen Wert darauf, dass Ihr Fahrzeug repariert wird, besteht die Möglichkeit bis zu 30% über den Wiederbeschaffungswert hinaus zu reparieren. In diesem Fall muss das Integritätsinteresse nachgewiesen werden (Sie müssen das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate weiter nutzen).
Das sind die drei grundsätzlichen Fälle. Jeder Fall ist individuell und muss in der jeweiligen Situation beurteilt werden. Es gibt Kombinationen zu den oben genannten Fällen und Besonderheiten bei der fiktiven Abrechnung. – Daher ist es immer zu empfehlen einen KFZ Sachverständigen an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Interessen vertritt und Sie zu Ihrem Fahrzeugschaden berät (keine Rechtsberatung).
Unfallgutachten vom Kfz Sachverständigen: Ein korrektes Gutachten ist essentiell
Zur korrekten Schadensabwicklung ist ein Unfallgutachten essentiell. Daher ist es wichtig, dass Sie sich nach dem Unfallereignis zeitnah um die Beauftragung eines KFZ Sachverständigen kümmern.
Es ist Ihr Recht einen unabhängigen KFZ Unfallgutachter zu beauftragen. Davon sollten Sie auch Gebrauch machen und sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen lassen
Unsere KFZ Gutachten formulieren die Forderung, die Sie für den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden geltend machen. Die Schäden werden genau dokumentierten und der Reparaturweg beschrieben und berechnet. Beauftragen Sie einen erfahrenen Unfallgutachter.
Schnelle Terminvergabe
Termine sind in der Regel kurzfristig verfügbar.
Vor-Ort-Besichtigung
Wir begutachten Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl.
Kostenlos für Geschädigte
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens.
Direktabrechnung mit der Versicherung
Sie müssen nicht in Vorleistung treten
Unfallgutachten: Das Wichtigste auf den Punkt
Das Unfallgutachten bei Autounfall dient zur Beweissicherung und Dokumentation des Schadens. Oft wir bei der Schadenregulierung das Gutachten angefordert, um die Schuldfrage oder den Unfallhergang zu klären.
Das KFZ Gutachten bildet die Basis zur korrekten Schadenabwicklung.
Das KFZ Gutachten gilt als Entscheidungsgrundlage, ob Ihr Fahrzeug repariert werden kann oder ob ein Totalschaden vorliegt.
Das KFZ Gutachten beinhaltet die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und eventuell den Restwert.
Sind Sie unverschuldet, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des KFZ-Gutachtens.
Wichtige Informationen für Geschädigte bei einem Autounfall
Ruhe bewahren
Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Lassen Sie sich auf keine „Deals“ ein. Ihr Schaden sollte fachmännisch begutachtet werden, auch wenn es erst mal nur nach einem kleinen Kratzer aussieht, kann der Schaden erheblich sein.
Wählen Sie einen KFZ Sachverständigen Ihres Vertrauens
Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet, als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Ihr Fahrzeug, Ihre Entscheidung
Mit den Ergebnissen des Gutachtens entscheiden Sie, was mit Ihrem Fahrzeug passiert. Soll es repariert werden oder lassen Sie sich den Schaden auszahlen – (fiktive Abrechnung).
Rechtsanwalt beauftragen
Sie haben das Recht einen Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Kosten für den Anwalt sind bei Nichtverschulden des Unfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
1. Was beinhaltet ein Unfallgutachten?
Fahrzeugdaten und Ausstattung
Vor- und Altschäden, Zustandsbeschreibung
Informationen zur Service Historie
Schadenbeschreibung und Schadenumfang
Reparaturkostenkalkulation
Reparaturdauer
Fotodokumentation des Fahrzeuges und des Schadens
Wiederbeschaffungswert (falls erforderlich)
Wiederbeschaffungsdauer
Restwert (falls erforderlich)
Ermittlung der merkantilen Wertminderung
Nutzungsausfallgruppe und Nutzungsausfallentschädigung
Beurteilung der Reparaturwürdigkeit
2. Wer trägt die Kosten des Unfallgutachtens?
Sind Sie bei dem Unfall geschädigt worden, so sind die Kosten des Gutachtens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. (bei Bagatellschäden wird nur ein Kostenvoranschlag erstellt – der erstattungsfähig ist)
Die Kosten rechnen wir direkt mit der Versicherung ab, Sie brauchen nicht in Vorleistung treten.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall haben Sie keine freie Wahl des Gutachters, sondern müssen sich mit Ihrer Versicherung verständigen, ob der Schaden gedeckt ist und ein Gutachten erstellt wird.
3. Wen darf ich mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen?
Sie sollten einen unabhängigen und qualifizierten KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
4. Ist ein Rechtsanwalt für die Unfallregulierung nötig?
Hierzu zitieren wir das Oberlandesgericht Frankfurt am Main:
“Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13”
5. Wann benötige ich einen Kfz-Sachverständigen?
Es sollte immer der erste Schritt sein, sich nach einem unverschuldeten Unfall mit Sachschäden am Fahrzeug an einen unabhängigen Sachverständigen zu wenden. Wenn Sie einen Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der Versicherung geltend machen möchten, müssen Sie den entstandenen Schaden nachweisen.
6. Ist es ausreichend, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines neutralen und unabhängigen Sachverständigen besteht. Er hat dabei freie Wahl des Sachverständigen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass ggf. auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Sachschaden richtig ermittelt werden.