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KFZ-Gutachter

Wann brauche ich einen KFZ Gutachter, was macht er und wer trägt die Kosten?

Was prüft ein Kfz Gutachter?

Ein Kfz Gutachter nimmt ihr Fahrzeug genauestens unter die Lupe, er dokumentiert die Beschädigungen an ihrem Fahrzeug und kalkuliert den Sachschaden. Das Kfz Gutachten ist erforderlich um den entstandenen Sachschaden von der Kfz Versicherung erstattet zu bekommen.

Neben dem reinen Sachschaden wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ermittelt, falls notwendig auch der Restwert. Weiterhin beinhaltet das Gutachten Informationen über die Reparaturdauer, Nutzungsausfall und Wertminderung an ihrem Fahrzeug.


Wann brauche ich einen Kfz Gutachter?

Nach jedem Kfz Unfall stellt sich die Frage was für ein Schaden entstanden ist und wer für die Regulierung des Schadens aufkommt. Ein fremdverschuldeter Schaden, Haftpflichtschaden, muss von dem Verursacher des Schadens beglichen werden. Bei einem eigenverschulden Schaden, spricht man von einem Vollkaskoschaden, für diesen kommt die eigene Versicherung auf, wenn eine Vollkasko-Versicherung besteht. Wildschäden oder Diebstahlschäden werden über die Teilkasko-Versicherung reguliert.

Bei einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft. Dementsprechend entscheidet die Versicherungsgesellschaft, ob es bei diesem Schadenbild notwendig ist den Schaden von einem Kfz Gutachter beziffern zu lassen.

Bei einem Haftpflichtschaden, haben Sie Anrecht darauf einen eigenen Kfz Gutachter mir der Feststellung des Schadens zu beauftragen. In diesem Fall sollten Sie auch von ihrem Recht Gebrauch machen und einen unabhängigen Kfz Gutachter kontaktieren. Liegt ein Bagatellschaden vor, sollte ein Kostenvorschlag erstellt werden.


Was beinhaltet ein Kfz Gutachten?

Ein Kfz Gutachten beinhaltet die genauen Fahrzeugdaten und Ausstattung ihres Fahrzeuges. Es trifft Aussagen über den Zustand und eventuelle Vor- und Altschäden. Weiterhin wird der Schadenumfang beschrieben und die Reparaturkosten kalkuliert. Der Kfz Gutachter trifft sodann eine Aussage zur Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges und zur Dauer der Reparatur. dem reinen Sachschaden wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ermittelt, falls notwendig auch der Restwert. Weiterhin beinhaltet das Gutachten Informationen über die Reparaturdauer, Nutzungsausfall und Wertminderung an ihrem Fahrzeug.

Das Kfz Gutachten behindert haltet auch eine Fotodokumentation des Fahrzeuges und des Schadens. Letztendlich wird im Kfz Gutachten die Wertminderung am Fahrzeug festgestellt, sowie die Nutzungsausfallgruppe und die Nutzungsausfallentschädigung angegeben.

Das Kfz Gutachten ist wesentlicher Bestandteil zur Regulierung des Unfallschadens.


Wann Kfz Gutachter einschalten?

In der Vollkasko und Teilkasko Versicherung, entscheidet die Versicherungsgesellschaft, ob ein Kfz Gutachter eingeschaltet werden muss. Die Vorgehensweise muss mit der Versicherungsgesellschaft abgestimmt werden.

Bei einem fremdverschuldeten Kfz Haftpflichtschaden, haben Sie grundsätzlich Anrecht darauf den Schaden von einem KFZ Gutachter ermitteln zu lassen. Es sei denn es handelt sich um ein Bagatellschaden.


Wie beauftrage ich einen Kfz Gutachter?

Bei einem Vollkasko oder Teilkasko Schaden, wird der Kfz Gutachter von der Versicherungsgesellschaft beauftragt..

Bei einem Kfz Haftpflichtschaden, obliegt es dem Geschädigten einen Kfz Gutachter zu beauftragen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass ein neutraler und fachkundiger Kfz Gutachter beauftragt wird. Die Beauftragung erfolgt in der Regel telefonisch oder über eine online Terminvergabe.


Wo besichtigt der Kfz Gutachter das Fahrzeug?

Zur Besichtigung des Fahrzeugs gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Erstbesichtigung kann durch den Kfz Gutachter in der Regel bei Ihnen zu Hause stattfinden. Je nach Schadenbild ist es dann erforderlich das Fahrzeug in eine Kfz Werkstatt zu verbringen und dort auf eine Hebebühne zu besichtigen. Möglicherweise ist es auch erforderlich das Fahrzeug zu demontieren um den Schadenumfang gesamtheitlich beurteilen zu können. Bei Schäden am Fahrwerk oder an den Achsen ist es in der Regel erforderlich das Fahrzeug zur exakten Schadenberechnung zu vermessen.


Wer trägt die Kosten des Kfz Gutachter?

Bei einem Kfz Haftpflichtschaden müssen die Kosten des Kfz Gutachter von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. In der Regel wird hier eine Abtretung vereinbart, sodass der Kfz Gutachter die Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Bei einem Bagatellschaden zahlt die Versicherung keinen Kfz Gutachter, hier genügt ein Kostenvoranschlag. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Bei einem Teilkasko oder Vollkasko Schaden werden die Kosten für den Kfz Gutachter von der Versicherungsgesellschaft übernommen.


Wie lange dauert ein Kfz Gutachten??

Die Bearbeitungszeit eines Gutachtens hängt natürlich vom jeweiligen Kfz Sachverständigenbüro ab. Die Gutachten von Express Gutachter – Kfz Sachverständigenbüro Diefenbach werde in 1-2 Werktagen erstellt. Ist es erforderlich Restwertangebote einzuholen dauert die Bearbeitung einen Tag länger. Gleiches gilt für die Option Online Gutachten.


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Unfallgutachten vom Kfz Sachverständigen: Ein korrektes Gutachten ist essentiell

bei unverschuldeten Unfällen für Sie kostenlos
Fahrzeugbegutachtung schnell und zuverlässig
schnelle Abwicklung
Gutachtenerstellung bei Ihnen oder in einer Werkstatt
flexibe Terminvergabe
Abwicklung des Schadens mit der Versicherung
Begleitung bei der Reparatur (keine Rechtsberatung)
telefonisch rund um die Uhr für Sie da

Die KFZ-Gutachter vom Sachverständigenbüro Diefenbach wissen genau, worauf es bei der Erstellung von Gutachten zu achten gilt. Wir ermitteln für Sie den aktuellen Fahrzeugwert, übernehmen die Dokumentation über den Zustand desFahrzeuges und erstellen ein unabhängiges und objektives Gutachten.

Das ist wichtig für Sie als Geschädigter

selbst einen qualifizierten Unfallgutachter beauftragen

Reparatur oder fiktive Abrechnung

Nutzungsausfall oder Mietwagen

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Wir sind lokaler Partner der Unfalllöwen.