KFZ SACHVERSTÄNDIGENBÜRO DIEFENBACH
Über 25 Jahre zuverlässiger Ansprechpartner
Studium als Wirtschafts-Ingenieur
Professionell und Zuverlässig
Unfallgutachten vom Kfz Sachverständigen: Ein korrektes Gutachten ist essentiell
Unfallgutachten
Ein Unfall ist sehr schnell passiert. Dabei wird das Fahrzeug meistens erheblich beschädigt und verliert an Wert. Als unabhängiges KFZ Sachverständigenbüro können wir den Schaden genau benennen.
Fahrzeugbewertung
Sie wollen Ihren Ihren Old- oder oungtimer bewerten lassen und gegen eventuellen Wertverlust absichern? Als etabliertes KFZ Sachverständigenbüro im Oldtimersegment stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Unfallgutachten vom KFZ Sachverständigenbüro
Das Unfallgutachten bei Autounfall dient zur Beweissicherung und Dokumentation des Schadens. Oft wir bei der Schadenregulierung das Gutachten angefordert, um die Schuldfrage oder den Unfallhergang zu klären.
Das KFZ Gutachten bildet die Basis zur korrekten Schadenabwicklung.
Das KFZ Gutachten gilt als Entscheidungsgrundlage, ob Ihr Fahrzeug repariert werden kann oder ob ein Totalschaden vorliegt.
Das KFZ Gutachten beinhaltet die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und eventuell den Restwert.
Sind Sie unverschuldet, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des KFZ-Gutachtens.
Wichtige Informationen für Geschädigte bei einem Autounfall
Ruhe bewahren
Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Lassen Sie sich auf keine „Deals“ ein. Ihr Schaden sollte vom KFZ Sachverständigenbüro begutachtet werden, auch wenn es erst mal nur nach einem kleinen Kratzer aussieht.
Wählen Sie ein KFZ Sachverständigenbüro Ihres Vertrauens
Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet, als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Ihr Fahrzeug, Ihre Entscheidung
Mit den Ergebnissen des Gutachtens entscheiden Sie, was mit Ihrem Fahrzeug passiert. Soll es repariert werden oder lassen Sie sich den Schaden auszahlen – (fiktive Abrechnung).
Rechtsanwalt beauftragen
Sie haben das Recht einen Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Kosten für den Anwalt sind bei Nichtverschulden des Unfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen.