Kurzgutachten oder normales KFZ Gutachten
Versicherung fordert Kurzgutachten mit Fotos. Das sollten Sie wissen.
Häufig werden Unfallgeschädigte von der gegnerischen Versicherung dazu aufgefordert einen Kurzgutachten mit Fotos über den Schaden an ihrem Fahrzeug zu übermitteln. Ein vollwertiges Gutachten sei nicht nötig.
Doch hier ist Vorsicht geboten, denn der Versicherer fordert bewusst nur ein Kurzgutachten an. Zum einen möchte er die Kosten des Gutachtens sparen, aber auch darüber hinaus sind wichtige Positionen, die Ihnen als Unfallgeschädigten zustehen im Kurzgutachten gar nicht enthalten.
Ein Kurzgutachten wird erstellt, wenn…
… ein Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe unter 750€), da die gegnerische Versicherung in diesem Fall kein vollwertiges Gutachten, sondern nur den Kostenvoranschlag bezahlt.
Warum fordert die gegnerische Versicherung einen Kurzgutachten?
Sie möchte die Kosten für den KFZ Sachverständigen einsparen.
Weitere Elemente, wie Wertminderung oder Nutzungsausfall, die im Gutachten enthalten sind sollen eingespart werden.
Die Versicherung möchte die Schadensregulierung selbst steuern und die Kosten für den KFZ Sachverständigen einsparen.
Ziel ist es den Unfallschaden so kostengünstig wie möglich abzuwickeln.
Diese Vorteile bietet Ihnen kein Kurzgutachten , sondern nur ein umfassendes Unfallgutachten
Sie erhalten eine genaue Auskunft über die Schadensart, sowie über den Schadensumfang und dessen Höhe.
Ein detailliertes KFZ Gutachten dient der Beweissicherung und Dokumentation.
Auch vor Gericht, hat ein Schadengutachten Bestand.
Für Sie als Unfallgeschädigten ist das Gutachten kostenlos. Die Auslagen hat die gegnerische Versicherung zu tragen.
Über der Bagatellschadengrenze steht Ihnen ein ausführliches Unfallgutachten zu. Dies ist Ihr gutes Recht, wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt waren.
KFZ Gutachten vom Profi
Damit Sie nach einem Unfall einen genauen Überblick bekommen, welche Reparaturkosten Sie erwarten und wie hoch die entstandene Wertminderung an Ihrem Fahrzeug ist, benötigen Sie ein Schadengutachten von einem KFZ Sachverständigen. Bei uns sind Sie in den richtigen Händen! Wir kennen uns aus mit der objektiven und unabhängigen Bewertung von Unfallfahrzeugen. Bereits seit mehr als 25 Jahren fertigen wir zeitnah seriöse Schadengutachten an.
Nehmen Sie Kontakt mit unserem Sachverständigenbüro auf um die Vorgehensweise zu besprechen.
Ein kurzer Überblick
Kfz Gutachten
„unsere Empfehlung“
Vollumfängliche Fz. und Schadendokumentation, Wertminderung und Nutzungsazfall.
Kurzgutachten
„erstellen wir bei Bagatellschäden „
Reparaturkostenkalkulation mit Fotodokumentation des Fahrzeuges und des Schadens
Kostenvoranschlag
„meist nicht geeignet“
Ein reier Kostenvoranschlag mit Fotos ist meist für die Regulierung eines Unfallschadens ungeeignet.