Was bedeutet Wiederbeschaffungswert

in einem Gutachten?


kurz zusammengefasst

Der Wert, der man aufwenden muss, um ein Fahrzeug gleicher Art unf Güte

wieder zu beschaffen.

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist ärgerlich, aber umso mehr sollten Geschädigte darauf achten, das Ihnen keine Nachteule aus dem Schaden an ihrem Fahrzeug entstehen. Hier spielt der Wiederbeschaffungswert eine zentrale Rolle. Erfahren Sie mehr in diesem Artikel: Was bedeutet Wiederbeschaffungswert in einem KFZ Gutachten.

Definition Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist definiert als der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um nach dem Unfallereignis bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler ein vergleichbares Fahrzeug erwerben zu können. Dieses Fahrzeug soll im vergleichbaren Zustand wie das eigene Auto vor Schadenseintritt sein und über vergleichbare Ausstattungsmerkmale verfügen. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist der regionale Gebrauchtwagenmarkt zu betrachten.

Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes eines Autos

Zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nutzt der Sachverständige einerseits die von Schwacke oder DAT angebotene Gebrauchtwagenwertermittlung. Weiterhin wird die Marktlage regional und überregional betrachtet. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes werden die verschiedenen Ausstattungsmerkmale eines Fahrzeuges berücksichtigt. Individuelle Umbauten wie eine nachgerüstete Anhängerkupplung oder der Umbau auf eine Gasanlage werden gesondert bewertet.

Wiederbeschaffungswert regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral?

In einem KFZ Gutachten wir der Wiederbeschaffungswert mit der jeweils gültigen Besteuerungsmethode angegeben. Hierbei sind im Wesentlichen drei Varianten zu unterscheiden.

Wiederbeschaffungswert regelbesteuert

Regelbesteuerte Fahrzeuge sind mit dem jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersatz von zur Zeit 19% behaftet. Wie beim Kauf eines Neuwagens sind hier im angegebenen Wiederbeschaffungswert die 19% Mehrwertsteuer enthalten. Die Angabe eines regelbesteuerten Wiederbeschaffungswertes erfolgt meist bei Fahrzeugen, die nicht alter als 2 bis 3 Jahre sind und bei Firmenwagen.

Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert

Die Angabe des Wiederbeschaffungswertes differenzbesteuert erfolgt, wenn vergleichbare Fahrzeuge dieser Kategorie werden überwiegend über den qualifizierten Gebrauchtwagenhandel nach §25 a Abs. 6 Umsatzsteuergesetz (Differenzbesteuerung) am Markt angeboten bzw. gehandelt. Die Angabe eines differenzbesteuerten Wiederbeschaffungswertes erfolgt ungefähr für Fahrzeuge im Alter zwischen 3 bis 10 Jahren. Der Wiederbeschaffungswert wird als Bruttowert mitgeteilt. Die Mehrwertsteuer beträgt marktübliche ca. 2,5% bezogen auf den Wiederbeschaffungswert.

Wiederbeschaffungswert steuerneutral

Die Angabe des Wiederbeschaffungswertes steuerneutral erfolgt, für ältere Fahrzeuge, die überwiegend auf dem Privatmarkt angeboten werden. Die Angabe eines steuerneutralen Wiederbeschaffungswertes gilt meist für Fahrzeuge mit einem Alter über 10 Jahren. Im angegebenen Wert ist keine Mehrwertsteuer enthalten.

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