Wirtschaftlicher Totalschaden: Muss ich mein Auto verkaufen? 

Wirtschaftlicher Totalschaden: Muss ich mein Auto verkaufen?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden stellt sich oft die Frage, ob das Auto verkauft werden muss oder nicht. Manchmal ermittelt nicht nur der Gutachter einen Aufkäufer für das verunfallte Fahrzeug, sondern auch die Versicherung. Was ist zu tun und welche Optionen gibt es?

Erfahren Sie hier mehr.

Muss ich mein Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden verkaufen?

Sie müssen Ihr Auto bei einem Totalschaden nicht verkaufen. Ist das Auto Ihr Eigentum, können Sie damit machen was Sie wollen, somit auch behalten weiterfahren (wenn es noch verkehrssicher ist) oder in Eigenregie Reparieren. Haben Sie bei einem Totalschaden vom Gutachter oder von der Versicherung ein Restwertangebot bekommen, ist dieses vorwiegend für die Abrechnung mit der Versicherung relevant. Die Versicherung zahlt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes aus. Ob das Fahrzeug zum Restwert verkauft wird entscheidet der Eigentümer.

Warum ermittelt die Versicherung einen Restwertaufkäuder?

Die Versicherung zahlt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes aus. Das bedeutet, je höher der Restwert, desto geringer ist der Zahlbetrag, den die Versicherung leisten muss. Die Versicherung hat somit einb Interesse einen hohen Restwert zu erzielen.

130 % Regelung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Legen Sie Wert darauf Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, kann für Sie auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die 130% Regelung in Betrachte kommen. Hier besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit das Fahrzeug bis zu 30% über den Wiederbeschaffungswert hinaus reparieren zu lassen.

Wirtschaftlicher totalschaden was ist zu beachten?

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
  • Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erhält der Geschädigte die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
  • Im Rahmen der 130% Regelung kann trotz wirtschaftlichem Totalschaden eine Reparatur möglich sein.
  • Sie können den Unfallwagen nach Abrechnung mit der Versicherung trotz des wirtschaftlichen Totalschadens fahren, er noch verkehrssicher ist.
  • Bei finanzierten Fahrzeugen bzw. Leasingfahrzeugen sind die jeweiligen Vertragsbedingungen bei einem Totalschaden zu prüfen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

KFZ Sachverständigenbüro Diefenbach

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